Cannabis - Ganzheitliche Psychotherapie in Mannheim

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Wissenswertes über Cannabis

Untersuchungen laut der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. aus dem Jahr 2015 zeigen, dass mehr als jeder vierte Erwachsene (28,2 %) wenigstens einmal im Leben eine illegale Droge konsumiert hat, bei den Jugendlichen ist es jeder Zehnte (10,2 %). Nach wie vor ist Cannabis in allen Altersgruppen die am weitesten verbreitete illegale Droge und wurde von 7,3 % der Jugendlichen und 6,1 % der Erwachsenen im Zeitraum der letzten 12 Monate konsumiert. In den Jahren seit 2011 ist die Prävalenz des Cannabiskonsums sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen angestiegen, ohne jedoch das Niveau der Jahre 2004 bzw. 2003 zu erreichen.

Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe, die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran Δ9Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC ist fettlöslich und reichert sich daher in entsprechenden Geweben an. Dies tritt insbesondere bei regelmäßigem Konsum auf. Die Plasmahalbwertszeit von THC wird mit bis zu einer Stunde nach inhalativer Einnahme angegeben. Danach sinkt der Plasmaspiegel allerdings langsamer (terminale Halbwertszeit 24–36 Stunden). Die pharmakologischen Eigenschaften (vor allem die gute Fettlöslichkeit mit entsprechender Anreicherung in Organen) von THC bedingen seine lange Nachweisbarkeit.

Cannabis Nachweisbarkeit im Blut und im Speichel
  • aktives THC 12 Stunden
  • Abbauprodukte 3 -30 Tage

Cannabis Nachweisbarkeit im Urin
  • bis 2 – 3 Tage nach einmaligem Konsum
  • 5 Tage bei moderatem, nicht täglichem Konsum
  • 10 Tage bei täglichem Konsum
  • 20 Tage bei exzessivem, täglichem Konsum über Wochen
  • Abbauprodukte sind noch 4 – 12 Wochen nach dem letzten Konsum nachweisbar!

Der Nachweis in den Haaren ist nur bei regelmäßigem Konsum möglich. Ein einmaliger oder gelegentlicher Konsum ist in den Haaren nicht nachweisbar. Das Zeitfenster wird dabei über die Haarlänge festgelegt. Die Haare wachsen 1 cm pro Monat. Je nach Haarlänge kann bis zu mehreren Jahren zurückliegender Konsum nachgewiesen werden.

Bei der MPU spielt der Urintest bei der Cannabis Nachweisbarkeit die bedeutendere Rolle, da hier über einen langen Zeitraum der Cannabiskonsum überwacht werden kann. Wenn vom Richter ausgegangen wird, dass die betreffende Person auch in Zukunft THC zu sich nehmen wird, wird von ihr erwartet über einen gewissen Zeitraum drogenfrei zu sein. Dies wird durch regelmäßige Urintests überwacht, bei denen der Verlauf und der Abbau des THC im Körper überprüft werden. In diesem Fall kann der Zeitraum bis sämtliche THC-Verbindungen aus dem Körper gespült wurden mehrere Wochen andauern. Hier ist ein sauberes Endergebnis zwingend notwendig zum Rückerhalt des Führerscheins.

Bei den Cannabiszubereitungen werden Marihuana, Haschisch und Cannabisöl unterschieden:
  • Marihuana (im Slang: „Gras“) bezeichnet das Cannabiskraut, das aus den getrockneten und zerkleinerten Blättern und Blüten der weiblichen Pflanze besteht. Diese werden zusammen mit Tabak zu einer Art Zigarette („joint“) gedreht.
  • Haschisch bezeichnet das Cannabisharz, das vornehmlich die psychotropen Substanzen enthält, einen höheren THC-Gehalt hat und stärker wirksam als Marihuana ist.
  • Das Konzentrat des Harzes der Cannabispflanze, das Cannabisöl hat einen THC-Gehalt von bis zu 80 %).

Die Wirkung von Cannabis, das vorwiegend geraucht wird, kann zwischen Personen (interindividuell) wie auch bei der gleichen Person im Zeitverlauf (intraindividuell) sehr unterschiedlich sein. Neben der Art der Einnahme ist die Wirkung auch abhängig von Umgebungseinflüssen, der momentanen subjektiven Verfassung des Konsumenten und den unterschiedlichen THC-Konzentrationen der Marihuana- oder Haschischsorten.
Die THC-Dosis für einen mittelgradigen Rauschzustand bei inhalativer Einnahme (Rauchen) wird mit 10–20 mg angegeben. Bei 3–5 mg THC soll bei inhalativer Einnahme eine Wirkung verspürt werden. Bei höheren Dosen (> 20 mg) treten zunehmend psychoseartige Erlebnisweisen auf. Der Cannabisrausch tritt fast sofort nach dem Rauchen von Marihuana oder Haschisch ein, erreicht innerhalb einer halben Stunde seinen Höhepunkt und dauert etwa 3 Stunden. Oral aufgenommenes Cannabis wirkt nach einer halben bis etwa 2 Stunden; der Rausch kann dann wellenartig verlaufen und dauert bis zu 10–12 Stunden.

Der Cannabisrausch lässt sich typischerweise in 3 Phasen untergliedern: Eine anfängliche Unruhe wird abgelöst von einer Phase der Hochstimmung (Euphorie), gefolgt von einer Phase mit entspannter, ausgeglichener und gelassener Stimmung, Antriebsminderung und körperlichem Wohlbefinden. THC ist ein mildes Halluzinogen. In der Regel treten erst bei höheren Dosen eigentliche Halluzinationen, Wahnerleben, schwerwiegende formale Denkstörungen sowie Ich-Störungen (z. B. Depersonalisation) auf.

Typische Veränderungen von Wahrnehmung und Erleben im Cannabisrausch sind:
  • Verlust des Zeitgefühls, wobei meist eine Zeitverlangsamung wahrgenommen wird.
  • Vermindertes Kontrollbedürfnis eigener Aktivität, das meist als angenehm und lustvoll empfunden wird, aber auch als beängstigend erlebt werden kann.
  • Reizoffenheit und gesteigerter Intensität von Sinneseindrücken (bildlich, akustisch und die Verknüpfung verschiedener Wahrnehmungsformen (Synästhesie)
  • Formale Denkstörungen; der Gedankengang ist assoziationsreich, schweift leicht ab und das logische Denken ist beeinträchtigt.
  • Verminderung der Konzentration, Aufmerksamkeit und des Gedächtnisses, („im Gespräch fehlt der rote Faden“)
  • Evidenzerlebnisse: das Gefühl, neue Einsichten, des Verschmelzens des Selbst und der Welt oder von Visionen zu haben.
  • Bei hoher Dosierung kommt es zu unangenehmen und überwältigenden Rauscherlebnissen, wie bei klassischen Halluzinogenen (LSD und Psilocybin).
  • Sehr unangenehm kann die Entwicklung einer cannabisinduzierten Psychose sein, mit ausgeprägter Angst, Verfolgungswahn und dem Gefühl, sich selbst als unwirklich und körperlich verändert zu erleben. Diese sehr stark erlebte Angst, kann sich förmlich in die Psyche einbrennen und zu dauerhaften Angststörungen führen oder als schizophrene Psychosen einen eigengesetzlichen Verlauf nehmen, auch wenn inzwischen eine Cannabisabstinenz erreicht werden sollte.

Körperliche Wirkungen sind:
  • Mydriasis, gerötete Augen, langsame Reaktion der Pupillen auf Lichtreize
  • Herzrasen (Tachykardie)
  • Mundtrockenheit
  • Übelkeit
  • Heiß-Hunger-Attacken
  • Schläfrigkeit, Leistungsabfall, Somnolenz
  • Störungen der Gangsicherheit
  • motorische Störungen

Folgen langfristigen Konsums
  • Regelmäßiger Cannabiskonsum kann zu einer psychischen und körperlichen Abhängigkeit führen.
  • Psychische Abhängigkeit zeigt sich im heftigen Suchtmittelverlangen und der Vernachlässigung üblicher Aufgaben im privaten und beruflichen Leben.
  • Körperliche Abhängigkeit zeigt sich in der Toleranzbildung (Notwendigkeit der Dosissteigerung zum Erzielen der vom Konsumenten erwünschten psychischen Wirkungen) sowie Auftreten eines Entzugssyndroms bei Absetzen des Cannabis. Typische Symptome des Cannabisentzugs sind z. B. innere Unruhe, Schlafstörungen, Reizbarkeit, Hitze- oder Kälteschauer, verstärktes Schwitzen sowie verminderter oder gesteigerter Appetit. Das Entzugssyndrom ist im Hinblick auf vegetative Beschwerden (z. B. Schwitzen oder Übelkeit) nicht so ausgeprägt wie bei der Opiatabhängigkeit. Psychische Beschwerden können heftiges Verlangen [Craving] nach Cannabis, depressive Verstimmung oder Schlafstörungen sein.

Die Lebenseinstellung wird passiv und gleichgültig, was der Bewältigung von Lebensaufgaben im Wege steht. Im Zusammenhang mit der unzureichenden Bewältigung von alterstypischen Entwicklungsaufgaben steht das sogenannte amotivationale Syndrom („kein Bock haben“). Es bedeutet, dass der Betroffene in seiner Persönlichkeitsentfaltung durch den regelmäßigen Cannabiskonsum eingeschränkt ist und sein Interesse an Hobbys, beruflichen Verpflichtungen und alltäglichen Aufgaben verliert. Der Antrieb, etwas zu unternehmen, und die Fähigkeit, spontan und schnell Entscheidungen zu treffen, sind vermindert.

Quellen:
Wikipedia
Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V.

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